VERBANDS- UND VEREINSRECHT


Deutschland – Land der Vereine und Verbände. Für Außenstehende nicht immer nachvollziehbar, ist das Leben im Verein für Millionen Menschen ihr wahrer Lebensmittelpunkt. Aber aus dem leidenschaftlichen Miteinander kann dabei schnell ein Gegeneinander werden. Wo es um Ämter, Wettstreit, ideelle und/oder materielle Werte geht, lässt sich auch trefflich streiten.

Ich betreue Vereine und Verbände schon bei ihrer Gründung – gestalte, prüfe und optimiere Satzungen und Ordnungen.

Ob Verfehlungen von Mitgliedern, Sanktionierungen und deren Abwehr, Streitigkeiten von Vereinen untereinander oder mit dem Verband – üblicherweise muss im Streitfall vor einem ordentlichen Gericht erst das zuständige Vereins- oder Verbands-gericht angerufen werden. Ich selbst sitzte dem Ehrengericht eines Verbandes mit 175 Mitgliedsvereinen mit insgesamt über 1.000.000 Mitgliedern vor. Der größte Einzelverein, dessen Ehrengericht ich vorsitze, ist der größte Rassezuchtverein der Welt. Er hat über 65.000 Mitglieder.

Durch die in ca. 50 Gerichtsverfahren jährlich vor Vereins- und Verbandsgerichten gesammelte Erfahrung ist mir keine vereinsrechtliche Aufgabenstellung unbekannt. Klarheit in der Sache und Fingerspitzengefühl übrigens auch nicht.

Startseite MO

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.