ARBEITSRECHT
Wenn Arbeitnehmer, unterstützt von ambitionierten Betriebsräten, Forderungen durchsetzen wollen, kann es für Arbeitgeber schnell um die Existenz des Unternehmens und damit ihre persönliche Existenz gehen. Dabei haben auch sie Anspruch auf eine faire Lösung. Deshalb berate und vertrete ich Arbeitgeber des produzierenden Mittelstandes in allen Fragen des kollektiven und individuellen Arbeitsrechts. Vor allen Arbeits- und Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht.
Kollektiv: sichere Betreuung von Unternehmen bei Betriebsänderungen, souveräne Führung von Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen, starke Vertretung von Arbeitgeberinteressen gegenüber Betriebsräten in allen Fragen betrieblicher Mitbestimmung.
Individuell: fachkundige Beratung zum Kündigungsschutzrecht, fundierte Gestaltung und Optimierung von Arbeitsverträgen, saubere Abwicklung von Aufhebungsverträgen und Abmahnungen. Führungskräften und Personalverantwortlichen werden regelmäßige In-House-Schulungen angeboten.
Meine Leistung als Verhandlungsführerin besteht darin, dass auch die Arbeitnehmerseite den Verhandlungstisch mit einem guten Gefühl verlässt und Streitigkeiten soweit wie möglich außergerichtlich beigelegt werden können.